Schulische Maßnahmen auf Grund von Corona
Danach ist der Nds. Rahmenhygieneplan außer Kraft getreten und die Regelungen der Nds. Corona-Verordnung bezüglich §8 "Schulen" wurden aufgehoben.
Tragen von Masken
Eine Maskenpflicht besteht derzeit nicht, eine Maske darf aber freiwillig getragen werden.
Testen
Zu Beginn des Schuljahres 2022/23 gibt es eine freiwillige Testphase von 5 Tagen. Schülerinnen und Schüler können sich täglich bis Mittwoch, den 31.8.22, testen.
Danach gibt es ein freiwilliges Testangeobt, bei dem bis zu 2 Tests pro Woche zur Verfügung gestellt werden.
Krankheitsverdacht
Besteht der Verdacht einer Infektion mit Corona, darf die betroffene Person die Schule oder das Schulgelände nicht betreten.
Auch in diesem Fall informieren Sie bitte die Schule.
Bei Auftreten von Symptomen in der Unterrichtszeit werden Eltern informiert, damit sie ihr Kind abholen können.
Wie bei anderen Erkrankungen auch, kann mit der Klassenlehrkraft abgestimmt werden, ob oder wie das Lernen zu Hause erfolgen kann.
Zu allem, was in diesem Zusammenhang steht, finden Sie hier weitere Informationen:
Seite des Kultusministeriums mit aktuellen Informationen (zuletzt abgerufen am 15.08.22)
Brief des Kultusministers und Tipps des Schulpsychologischen Dienstes (pdf)
Informationen in anderen Sprachen
Link zur Übersicht zu wichtigen Hilfsangeboten und Hotlines auf den Seiten des Landes Niedersachsen
Sollten Fragen offen bleiben, verweisen wir auf die Hotlines
- der Niedersächsischen Landesschulbehörde
Regionalabteilung Osnabrück
Tel. 0541 77046-444
Mail: service-os@nlschb.niedersachsen.de
- der Niedersächsischen Landesregierung
Tel. 0511 120 6000
- des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 346 465 100