Generell gelten zum Schutz vor Corona Regelungen, die allgemein unter AHA+A+L zusammengefasst werden.
Neben bestehenden Regelungen bitten wir generell darum, Rücksicht auf die zu nehmen, die für sich oder ihre Angehörigen besonderen Schutz bedürfen.
Abstand
Die Einhaltung des Abstandes von 1,5m ist innerhalb der Schule nur schwer zu bewerkstelligen.
Die Lehrkräfte sollen möglichst zu jedem Zeitpunkt Abstand zu den Kindern einhalten sowie zu anderen Erwachsenen einhalten.
Die Kinder dürfen sich anderen Kindern nähern, sofern der Unterricht im eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt,
beim Wechselmodell gilt auch für die Kinder, dass sie untereinander den Abstand halten sollen. Hierzu ist es notwendig, die Klassen aufzuteilen.
Hygiene
Die im Hygienekonzept festgelegten Regelungen sind inzwischen eingeübt und eingespielt.
Hierzu gehört u.a. das regelmäßige Händewaschen, das erfolgt, wenn die Kinder morgens die Schule betreten, wenn sie zurück in den Klassenraum kommen (nach der Pause/vor dem Frühstück, nach dem Sport), nach dem Besuch der Toiletten sowie bei gegebenem Anlass.
Alltagsmaske
Überall dort, wo Kinder andere Personen aus anderen Gruppen (Kohorten) treffen könnten, gilt eine Maskenpflicht: auf dem Schulgelände, im Flur, auf den Toiletten.
Die Kinder bringen eine eigene Maske mit und verstauen zudem eine Reservemaske in ihrem Fach in der Schule.
Eine Pflicht, die Maske auch während des Unterrichts zu tragen, wurde bisher nicht verordnet. Im Wechselmodell (Szenario B) können die Masken abgesetzt werden, sofern die Kinder an ihrem Sitzplatz sind.
Für die Pausen gibt es unterschiedliche Regelungen.
Szenario A: Jeder Klasse wird ein Pausenbereich zugeordnet. Innerhalb des Bereiches bleiben die Kinder unter sich und dürfen ihre Masken abnehmen, auf dem Weg dorthin und zurück in den Klassenraum, müssen die Masken getragen werden.
Szenario B: Auch innerhalb des Pausenbereiches müssen die Kinder ihre Masekn tragen und Abstand halten.
Hinweise zum Tragen von Alltagsmasken
Verstöße gegen die Hygienemaßnahmen,...
... insbesondere gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, werden innerhalb der Schule wie andere Regelverstöße aufgefasst und können entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen
Verstöße gegen Hygienemaßnahmen (vom 8.9.2020) (pdf)
App
Zum Einsatz der Corona-Warn-App und das Mitführen eines Handys haben Sie zu Beginn des Schuljahres eine Information erhalten.
Lüften
Entsprechend der Bestimmungen des Ministeriums ist in den Klassen auf ausreichende Lüftung zu achten, um das Übertragungsrisiko zu verkleinern und möglicherwiese virushaltige Aerosole aus den Innenräumen zu entfernen.
Hierzu gehört, dass vor und während des Unterrichts gelüftet werden soll, indem möglichst alle Fenster und die Tür weit geöffnet werden.
Auch während der gesamten Pause soll gelüftet werden.