Corona-bedingter Schulbetrieb
Schulische Maßnahmen auf Grund von Corona
Schulen ergreifen unterschiedliche Maßnahmen, um einerseits dem Bildungsauftrag nachzukommen, andererseits einen größtmöglichen Schutz trotz der Verbreitung von Corona zu gewährleisten.
Diese richten sich nach folgenden Vorgaben:
1. Unterrichtsorganisation
Demnach kann der Unterricht organisiert werden als
Entscheidung
Die Bewertung des Geschehens und die Entscheidung über die Maßnahmen, also auch darüber, nach welchem Modell der Unterricht gehalten wird, erfolgen
- landesweit durch das Sozialministerium des Landes Niedersachsen, nachfolgend das Kultusministerium,
- lokal durch das Gesundheitsamt.
Auch bei Verdacht oder Bestätigung einer Corona-Infektion an unserer Schule entscheidet das Gesundheitsamt über die Maßnahmen - NICHT die Schule!
2. Wann erfolgt ein Wechsel?
Es ist derzeit nicht klar, wann ein Wechsel vom Präsenzunterricht zum Wechsel- oder Distanzunterricht erfolgen könnte.
In der neuen Corona-Verordnung (vom 24.8.21), in der aktuellen Rundverfügung (vom 26.8.21) und im aktuellen Rahmenhygieneplan 7.0 gibt es keine Auskunft zu einem möglichen Wechsel.
Dennoch sieht die neue Verordnung des Landes vor, dass es bei einer Schließung der Schule zu Notbetreuung kommt (§16 der Nds. Corona-Verordnung vom 24.8.21) und erwähnt in der aktuellen Rundverfügung vom 26.8.21, dass das Gesundheitsamt Szenario B und C anordnen kann.
Die Verordnung führt jetzt drei Warnstufen an, bisher gibt es Ausführungen zur Warnstufe I (Stand 27.8.21)
Neben der Inzidenz der Neuinfektionen im Landkreis zählen nun auch zwei landesweite Inzidenzen: die Anzahl der Hospitalisierung und der Belegung der Intensivbetten mti Covid-19-Erkrankten.
Eine gute und aktuelle Übersicht über die Werte für unsere Schule finden Sie auf der
Seite des Landkreises Leer unter "
Welche Regeln gelten jetzt?"
3. Rahmenhygieneplan und Lüftung
Rahmen-Hygieneplan (pdf) des Ministeriums, Version 9.0 vom 11.11.21, Version 7.0 vom 24.8.21, Version 6.? vom 16.7.21, 6.0 vom 31.05.21 Version 5.0 vom 10.5.21, Version 4.2 vom 8.1.21, Version 4.1 vom 26.11.20, 4.0 vorläufig vom 19.11.20, Version 3.2 vom 22.10.20, Version vom 5.8.20, Version vom 30.6.20, Version vom 23.04.2020
Schuleigener Hygieneplan (pdf) vom 26.10.2020, wird durch den jeweils aktuellen Rahmenhygieneplan ergänzt
Umgang mit Verstößen gegen bestehende Hygieneregelungen (pdf) vom 08.09.2020
Wir verweisen zudem auf die Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes
4. Maskenpflicht
Im Schulgebäude gilt auch während des Unterrichts Maskenpflicht.
Ab Januar müssen medizinische Masken (OP-Masken/ FFP2-Masken) getragen werden,
Visiere stellen keine gleichwertige Alternative dar.
Maskenpausen sind während des Unterrichts, z.B. während der Lüftungspausen und während des Frühstücks, zu gewähren.
Im Freien und beim Sportunterricht besteht keine Maskenpflicht.
Eine Ausnahme von der Maskenpflicht kann mit Hilfe eines ärtzlichen Attestes beantragt werden.
Das Attest ist in der Regel nach 6 Monaten zu erneuern.
5. Testpflicht
Für den Zutritt zum Schulgebäude gilt für die Schüler eine Testpflicht.
Hierzu erhalten die Schülerinnen und Schüler Testskits durch die Schule, sofern die Schule rechtzeitig beliefert wurde.
Die Testung erfolgt zu Hause, das Ergebnis wird der Schule vor Unterrichtsbeginn mitgeteilt (digital oder schriftlich).
Bisher wurde 3mal in der Woche getestet (Mo, Mi, Fr),
ab Januar 2022 sollen bis auf Weiteres tägliche Testungen erfolgen.
Für erwachsene Besucherinnen und Besucher gilt die 2Gplus-Regelung
Es bedarf entsprechender aktueller Nachweise.
Ergibt eine Testung einen Verdacht für das Vorliegen einer Infektion mit Covid-19 ist die Schulleitung umgehend zu informieren.
Eine Ausnahme von der Testpflicht kann mit Hilfe eines ärtzlichen Attestes beantragt werden.
Das Attest ist in der Regel nach 6 Monaten zu erneuern.
Sollte ein Testergebnis negativ ausfallen, kann Ihr Kind zu Hause lernen.
Bitte melden Sie sich bei der Klassenlehrkraft, damit wir gemeinsam das Lernen organisieren können.
6. Mögliche Erkrankung mit Covid-19
Informationshotline des Gesundheitsamts Leer: zu den täglichen Öffnungszeiten unter (0491) 926 4545
7. Schutz von Personen mit höherem Risiko einer schweren Erkrankung (SchülerInnen und Angehörige)
Sollte Ihr Kind zu Hause lernen, melden Sie sich bitte bei der Klassenlehrkraft, damit wir gemeinsam das Lernen organisieren können.
8. Informationen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Sollte Ihr Kind über die Ferien Urlaub im Ausland in einem Risikogebiet gemacht haben, beachten Sie bitte die Hinweise des Landes Niedersachsens zu Reiserückkehrern.
Hinweise finden Sie auch im Informationsbrief zum Schulstart (pdf) vom 24.8.21.
Sollte Ihr Kind zu Hause lernen, melden Sie sich bitte bei der Klassenlehrkraft, damit wir gemeinsam das Lernen organisieren können.
9. Weitere Informationen
Zu allem, was in diesem Zusammenhang steht, finden Sie hier weitere Informationen:
Seite des Kultusministeriums mit aktuellen Informationen (zuletzt abgerufen am 8.1.22)
Brief des Kultusministers und Tipps des Schulpsychologischen Dienstes (pdf)
Tipps für Eltern und Erziehungsberechtigte des Kultusministeriums (nicht aktualisiert)
10. Hotlines
Sollten Fragen offen bleiben, verweisen wir auf die Hotlines
- der Niedersächsischen Landesschulbehörde
Regionalabteilung Osnabrück
Tel. 0541 77046-444
Mail: service-os@nlschb.niedersachsen.de
- der Niedersächsischen Landesregierung
Tel. 0511 120 6000
- des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 346 465 100