Konkret ist die Vertretung der Eltern in der Schule im § 88 ff des niedersächsischen Schulgesetzes geregelt. Ohne die Mitarbeit vieler Eltern wäre ein abwechslungsreiches und lebendiges Schulleben nicht mehr denkbar.
Die Eltern unserer Schülerschaft beteiligen sich auf vielfältige Weise an unserer Schule und am Schulleben.
Sie sind Elternvertreter und stehen Eltern und Lehrerinnen wie auch Lehrern als Ansprechpartner zur Seite oder nehmen an Konferenzen teil.
Sie helfen bei Schulfesten und Feiern und gestalten aktiv das Schulleben mit.
Lesemütter und -väter kommen mit in den Unterricht und lesen mit den Kindern.
Die Bücherei wird an mehreren Tagen von Eltern unserer Schulkinder geöffnet. Tage und Uhrzeiten können direkt dem Aushang an der Bücherei entnommen werden.
Viele Eltern sind zudem Mitglied im Förderverein unserer Schule.
Im Schulelternrat haben die Eltern die Möglichkeit die Schule aktiv mitzugestalten. Hierzu wählen die Erziehungsberechtigten aus den Klassenelternschaften für die Amtszeit von zwei Jahren jeweils eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in.