Erkrankungen vor Beginn des Unterrichtes:
Schülerinnen und Schüler, die wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen können, werden von den Eltern oder Erziehungsberechtigten am ersten Krankheitstag bis 8.30 Uhr telefonisch krankgemeldet.
Eine Mitteilung an die Schule ist verpflichtend. Eine Benachrichtigung auf dem Anrufbeantworter der Schule ist jedoch vollkommen ausreichend.
Krankmeldungen während des Vormittags:
Fühlt sich eine Schülerin/ein Schüler während des Schulvormittags unwohl, wird wie folgt verfahren:
Wenn eine Ruhepause im Krankenzimmer oder an der frischen Luft keine Besserung bringen, werden die Eltern von der Schule benachrichtigt, damit sie ihr Kind abholen können. In diesem Fall meldet sich die Schülerin/der Schüler bei der Lehrkraft ab, in deren Unterricht sie/er fehlt. In jedem Fall soll der versäumte Unterrichtsstoff selbständig nachgearbeitet werden.
Termine beim Arzt und andere private Termine sollen, wenn möglich, auf den Nachmittag gelegt werden.
Entschuldigung bei längerer Erkrankung
Ist ein Schüler oder Schülerin länger als einen Tag krank, muss spätestens am dritten Schultag nach den Fehltagen eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden.
Wird eine Schülerin/ ein Schüler nicht krankgemeldet, werden die Fehltage als unentschuldigt im Zeugnis vermerkt.
Bei häufigem Fehlen (ab 20 Fehltagen im Schuljahr) wird die Schule ab dem 21. Fehltag ein ärztliches Attest verlangen.